Kurze Informationen zum Thema Psychotherapie im Allgemeinen
Für Eilige
Psychotherapie ist eine Behandlung mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden um bestehende Symptome zu mildern oder aufzulösen, auffällige oder schwer tragbare Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundung der behandelten Personen zu fördern. (Gekürzter und leicht geänderter Auszug aus dem Gesetzestext.)
Die Aufgabe des Psychotherapeuten ist – gemeinsam mit der Klientin bzw. dem Klienten – daran zu arbeiten, das oben genannte Ziel, mittels seiner erlernten psychotherapeutischen Methode und seiner persönlichen Kompetenz, zu erreichen.
Psychotherapie ist in Österreich durch ein eigenes Gesetz geregelt, in dem Ausbildung und Ausübung recht genau bestimmt sind. Darin ist auch geregelt, dass die Psychotherapie einer von drei Berufen ist, deren – darin ausgebildete – Personen selbstständig behandeln dürfen. (Mediziner, Gesundheits-Psychologen und Psychotherapeuten sind daher, was die Behandlung kranker Personen anbelangt, gleichberechtigt.)
Die Ausbildung ist in Vereinen organisiert. Diese Vereine vertreten bestimmte psychotherapeutische Schulen (z. B. Psychoanalyse, Gestalttherapie, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, u. v. a. m.) Die Schulen und Vereine müssen sich regulärerweise einem strengen, gesetzlich geregeltem Auswahlprozedere stellen, bevor sie gesetzlich anerkannt werden.
Welche psychotherapeutische Schulen in Österreich gesetzlich anerkannt sind können Sie unter folgenden Links finden: