Das Setting beschreibt die rein strukturelle Beziehung zwischen Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Klientinnen, Klienten. Es kann je nach Personen leicht unterschiedlich sein.

Also z. B. Erstgespräch, Kosten, eventuelle Möglichkeiten über Kassen abzurechnen, rechtlichen Rahmen seitens des Therapeuten etc.

 

Erster Kontakt

Sie können mich gerne über Telefon (0699 / 1952 97 17), e-mail (thomas heill zusanek) oder das e-mail-Formular auf der Kontakt-Seite erreichen. Wenn Sie mir auf die Telefonbox sprechen, rufe ich gerne so bald wie möglich zurück.

Ziel ist, einen Termin für ein sogenanntes „Erstgespräch“ zu ermöglichen.

 

Erstgespräch

Die Bezeichnung „Erstgespräch“ ist unglücklich, aber üblich. Erstgespräch klingt so, als würde automatisch nach dem ersten Gespräch weitere folgen, also automatisch die Therapie beginnen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Sie können sich auch erst nach dem Gespräch entscheiden, ob Sie bei der Therapeutin, dem Therapeuten in Therapie gehen wollen. Sie können auch mehrere Therapeutinnen und Therapeuten aufsuchen und sich dann entscheiden, zu wem Sie gehen wollen.

Das Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen und zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt angebracht ist. Wenn ja, dann dient es vor allem der Klientin, dem Klienten herauszufinden, ob sie bzw. er sich bei der Therapeutin, dem Therapeuten wohl fühlt.

Wobei „wohl fühlen“ mit Vorsicht zu genießen ist. Am Besten ist, wenn Sie sich großteils wohl fühlen, aber die Therapeutin, der Therapeut Sie auch mit Aspekten ihres Lebens und ihrer Psyche zu konfrontieren imstande ist, die Sie vielleicht nicht so gerne hören. Das wird aber vielleicht im Erstgespräch noch nicht zu erkennen sein.

Natürlich können auch schon erste Ziele einer Psychotherapie in Erwägung genommen werden.

Weiters bekommen Sie die psychotherapeutischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu hören, bekommen den Ablauf erklärt und können Fragen stellen – die Sie dann hoffentlich beantwortet bekommen.

Im Falle einer sogenannten Krisenintervention bleiben die Rahmenbedingungen im Hintergrund, bis die Lage entspannter ist. Das Gespräch über die Rahmenbedingungen wird dann nachgeholt.

Das Erstgespräch ist kostenlos (das ist eine Bedingung der ethischen Richtlinien der Psychotherapeuten und soll KlientInnen ermöglichen, mehrere PsychotherapeutInnen kennenzulernen).

Falls aus dem Termin für das Erstgespräch eine Krisenintervention wird, können Kosten anfallen (das Erstgespräch muß dann kostenlos nachgeholt werden, wenn eine Psychotherapie zustande kommen soll).

 

Meine psychotherapeutische Richtung

Ich arbeite nach der Schule der Gestalttheoretischen Psychotherapie (GTP).

 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeut unterliege ich einer ausgeprägten Schweigepflicht (z. B. gegenüber Familienangehörigen, Chefs, Kollegen, Ehepartnern, dem Finanzamt ...).

Das gilt auch dann, wenn Sie von einer anderen Klientin, einem Klienten an mich vermittelt wurden, der vermittelnden Person gegenüber.

Ich darf auch nicht mitteilen, ob Sie überhaupt zu mir kommen.

(Aufgeweicht ist die Schweigepflicht gesetzlich allerdings bei Kindern und Jugendlichen den Eltern oder Erziehungsberechtigten gegenüber. Auch da darf und will ich keine psychotherapeutischen Inhalte – sogenannte „Geheimnisse“ – Außenstehenden mitteilen. Weiters kann die Schweigepflicht bei seltenen Rechtsprozessen des Zivilrechts ansatzweise unterminiert werden.

Siehe dazu jedoch auch den Punkt Krankenkassen.)

 

Krankenkassen

Ich habe keine Verträge mit den Krankenkassen. Dzt. werden aber alle in der Liste des Gesundheitsministeriums eingetragene PsychotherapeutInnen von allen Kassen als WahltherapeutInnen anerkannt.

Das heißt Sie bekommen, wenn Sie zu mir kommen und ein entsprechender Antrag von ihrer Krankenkasse bewillgt wird, nachträglich eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse.

Dabei sind die Höhe des Zuschusses und das Prozedere je nach Krankenkasse und Bundesland, in dem Sie versichert sind, mühsam bis unverfroren.

Alle Kassen wünschen Informationen über die Klientinnen und Klienten von den PsychotherapeutInnen, deren Weitergabe, vor allem aus Gründen der gesetzlichen Schweigepflicht aber auch des Datenschutzes, mehr oder weniger rechtlich nicht gedeckt sind.

 

Gutes Ende – schlechtes Ende einer Therapie

Ein gutes Ende ist dann erreicht, wenn Sie und ich übereinkommen, dass ein guter Zeitpunkt um aufzuhören gekommen ist.

Natürlich haben Sie das Recht zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Therapie abzubrechen. Dann ist das eben kein gutes Ende.

Ich meinerseits werde eine einmal begonnene Therapie nicht beenden. Dazu müssten schon sehr außergewöhnliche Umstände beitragen, die ich mir kaum vorstellen kann. z. B. schwere Erkrankung von mir oder eine späte Erkenntnis, dass vielleicht Therapie doch nicht angebracht ist und eine Weiterführung für Sie sinnlos wäre. Das ist allerdings alles noch nie vorgekommen. (Was hingegen öfter vorkommt, sind KlientInnen, die sich aus der Therapiesitutaion nicht trennen wollen. Da helfe ich dann schon ein bisschen nach,)

 

Absageregelung

Sagen Sie bis zu vierundzwanzig Stunden vor einem Termin ab, ist er einfach abgesagt. Sagen Sie später ab, dann muss die Stunde bezahlt werden. Egal, aus welchem Grund das Nichteinhalten des Termins zustande kam.

 

Uhrzeit

Bitte kommen Sie frühestens zehn Minuten vor dem Termin in meine Praxis. Mitunter läuten Sie sonst in das Ende der vorhergehenden Stunde. Das würden Sie vermutlich auch nicht mögen, und vor allem: ich öffne, solange ich in einer Therapiestunde bin, nicht die Türe.